Impressum

 

Ferienhaus Olbersdorf

 

 

Waldweg 2

 

 

D-02785 Olbersdorf

 

 

 

Telefon:

03583 - 514632

0173 - 8032155

E-Mail:

Hier klicken

 

 

Ansprechpartner:

Anett & Jens Küpping

 

 

inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Abs. 3 MDStV.

Jens Küpping

 

Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Abschluss des Vertrages

 

 

Der Abschluß des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, wenn Ihnen die Dauer und der Preis der Beherbergung bestätigt wird. Sie erhalten nach Anmeldung eine Buchungsbestätigung zugesandt und das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung gilt für den gebuchten Zeitraum als belegt.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

 

2 Leistungen, Preise und Bezahlung

 

 

Der Mietvertrag umfasst die auf der Homepage und/oder im schriftlichen Angebot beschriebene Ferienobjekte. Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen (einschließlich aller Kinder) darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.

Im Mietpreis sind die Miete, die Nebenkosten (Strom und Wasser/Abwasser) und Müllentsorgung enthalten. Die Endreinigung und ein etwaiger temperaturabhängiger Heizkostenzuschlag sind im nicht Mietpreis enthalten.

Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten ist am Tag der Anreise fällig oder im Voraus per Banküberweisung, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

 

 

3. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter

 

 

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post oder E-Mail) bei uns eingeht. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:

Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0 %

danach und bei Nichterscheinen: 10 %

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tot, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen. Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass sich der Abschluss der RRV auf das gemietete Objekt bezieht. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an die gewählte Versicherungsgesellschaft geschickt wird.

Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung freigegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.

 

 

4. Mängel oder Reklamation

 

 

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterläßt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

 

5. Pflichten des Mieters

 

 

Der Mieter verpflichtet sich für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und haftet für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die ausliegende Hausordnung durchzulesen und dieser Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung oder mutwilliges Entgegenhandeln kann mit sofortiger Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters geahndet werden.

 

 

6. Haftung

 

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

 

 

7. Allgemeines

 

 

Der Müll muss vom Mieter in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Wir bitten, das Auto auf der dafür vorgesehenen Parkfläche zu parken. Bei dem Ferienhaus bzw. der Ferienwohnung handelt sich um eine Nichtraucherobjekte. Daher ist das Rauchen nur auf der Terrasse bzw. im Freien gestattet. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mehr dazu finden Sie in der Hausordnung.

 

 

8. An- und Abreise

 

 

In der Regel ist eine Anreise ab 15.00 Uhr möglich. Frühere Anreisetermine klären Sie bitte mit uns ab. Ist die Ankunft erst nach 20.00 Uhr möglich, bitten wir Sie um rechtzeitige Benachrichtigung. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr vorzunehmen (spätere Abreise auf Anfrage). Vor der Abreise sollten Besteck und Geschirr gereinigt werden.

 

 

9.Schadensmeldung und Mitwirkungspflicht

 

 

Bei entstehenden Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

 

 

10. Auflösung des Mietvertrages

 

 

Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich eines Selbstbehaltes von 30,00 € erstattet und die Buchung storniert. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.

 

 

11. Hausordnung

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Ein Exemplar der Hausordnung liegt in den Mietobjekten aus. Der Mieter verpflichtet sich, diese einzuhalten. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, die die Mitbewohner durch den entstandenen Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr zu unterlassen. Radio, Fernseher und ähnliche Geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

 

12. Salvatorische Klausel

 

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

 

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zittau.

 

 

14. Sonstiges

 

 

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Versicherung, etc.).

 

Olbersdorf, den 01.01.2023

 

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